Zum Glück, geht die Rechnung des Boulevardblatt nicht auf.
Seit dem 25. Mai 2023 überschlägt sich die Medienlandschaft mit neuen Details über die „Row Zero“ der Rammsteintournee 2023. Dem Teil des Zuschauerbereichs in dem junge hübsche Frauen, leicht bekleidet und betrunken, tanzen und singen dürfen.
Jedem intelligenten Leser sollte hoffentlich aufgefallen sein, dass hier ziemlich plump versucht wird, eine zweite Affäre Jeffrey Epstein, in der deutschen Medienlandschaft zu installieren.
Leider vergeblich, denn den vermeintlichen Opfern fehlt ein entscheidendes Details. Alle sind volljährig und der einvernehmliche Geschlechtsverkehr unter Erwachsenen in Deutschland nicht strafbar. Und auch bei fehlender Einvernehmlichkeit muss beiden Sexualpartnern bewusst sein, dass der jeweils Andere an dem Zusammenwirken kein Interesse hat. Im Strafrecht gilt nämlich der Vorsatz. Lautes Denken oder sich unwohl fühlen reichen nicht aus, um einem Sexualpartner eine vorsätzliche Vergewaltigung zu unterstellen.
Trotz großen Getöses ist in keiner Darstellung der Frauen - welche Till Lindemann sexuellen Machtmissbrauch vorwerfen - von Zwang die Rede. Die Frauen wurden zwar zur Teilnahme an der Row Zero eingeladen, mit dem Hinweis sich schön anzuziehen, aber es stand ihnen frei, dieser Einladung zu folgen. Auch geht aus den Darstellungen nicht hervor, dass ihnen der Alkohol oder die Drogen unter Zwang eingeflößt wurden.
Mit solchen Meldungen lassen sich aber keine Klicks generieren. Also, muss sich der Spiegel etwas handfesteres ausdenken. Nämlich, den Frauen würde etwas zu Duldung und Willensbrechung verabreicht. Und dann kann man den Straftatbestand §177 Abs.1 ins Spiel bringen. So einfach geht das!
KO Tropfen eignen sich hierfür besonders gut, weil sie nach einigen Stunden nicht mehr nachweisbar sind. Und das sicherste daran, man kann den Frauen nicht das Gegenteil beweisen. Sie machen sich mit solchen Aussage nicht strafbar, solange sie niemanden direkt beschuldigen, ihnen diese Tropfen gegeben zu haben. Die Presse hat nach der Niederlage Gina-Lisa Lohfink dazugelern
Und sollte einer Frau tatsächlich KO-Tropfen verabreicht worden sein, so gibt es in der Darstellung keinen Hinweis darauf, dass dies von Till Lindemann selber oder auf seine Veranlassung geschehen ist. Diese Tropfen können auch von einen beliebigen Gast ins Glas getan worden sein. Das hier KO Tropfen überhaupt zu Anwendung gekommen sind, ist auf jeden Fall zu hinterfragen, da sämtliche Frauen die verschiedenen Sexualpraktiken mit Till Lindemann sehr genau beschreiben können. Von Gedächtnislücken ist hier nichts zu merken. Wäre für die Presse auch schlecht, sonst würde der Leser nichts von den pikanten sexuellen Ausschweifungen erfahren. Die Frauen bestätigen, dass sie Wodka getrunken haben. Wodka kann ähnliche Ausfallerscheinungen hervorrufen.
Auch der Vorwurf der sexuellen Belästigung ist nicht zu halten, da Till Lindemann nicht zu den Frauen, sondern die Frauen zu ihm gekommen sind.
Aber der Presse reichen diese wenigen unbewiesenen Zutaten, um den Sachverhalt hemmungslos groß aufzuzoomen. Hier wird ein System beschrieben, welches Frauen dem Sänger bewusst zuführt. So, als hätte er dies nötig. Dabei wird völlig aus acht gelassen, dass Till Lindemann sich die teuersten Prostituierten leisten kann. Schöner und wahrscheinlich effektiver als betrunkene Frauen aus der Row Zero.
Keine Aussage der betroffenen Frauen, beschreibt eine beweisbare strafbare Handlung. Trotzdem wird von schweren sexuellen Missbrauchsvorwürfen, Sex-Rekrutierungen und machtmissbräuchlichem Verhalten gesprochen, mit dem Anliegen, Till Lindemanns Leben in jeder Weise, moralisch, gesellschaftlich und finanziell zu vernichten. Und das nur für mehr Reichweite und höhere Verkaufszahlen. Ist der Medienlandschaft in Deutschland - auch finanziert von GEZ Gebühren - das Leben eines Menschen nichts mehr Wert?
Zum Glück hat das Landgericht Hamburg im Beschluss vom 17.07.2023 (AZ:324 O 228/23) dieser perfiden Anscheinserweckung einen Strich durch die Rechnung gemacht. Hoffentlich wird hier ein saftiges Schmerzensgeld fällig, mit Abschreckungscharakter.
Auch dem Spiegelleser sollte ein Licht aufgehen, wo sich sein Boulevardblatt mittlerweile befindet.